Sanierungdenkmalgeschützte Scheune in Forchheim, 2023

Sanierung und Umnutzung einer denkmalgeschützte Scheune in Forchheim, 2023

Leistungsphase 1-8

Sanierung und Umnutzung einer denkmalgeschützten Scheune in Forchheim
Sanierung und Umnutzung einer denkmalgeschützten Scheune in Forchheim©Architekt Schönfelder

Baumaßnahmenbeschreibung
Denkmalpflegerische Sanierung und Umnutzung der bestehenden Scheune in 91301 Forchheim, Wiesentstraße 42a, Flur-Nr. 505, Gemarkung Forchheim, zu einem Haus mit drei Wohnungen.

Sanierung und Umnutzung einer denkmalgeschützten Scheune in Forchheim
Sanierung und Umnutzung einer denkmalgeschützten Scheune in Forchheim©Architekt Schönfelder

Vorhaben
Der Bauherr plant den Ausbau der Scheune mit Wohnungen.

Erdgeschoss
Im Erdgeschoss soll die ehemalige Zufahrt als Wohnungseingang "erhalten" bleiben. Die Scheunentoröffnung an der westlichen Nordseite mit Zufahrt von der Wiesentstraße bleibt optisch nachvollziehbar, wird jedoch durch ein nachgebildetes Haustürelement ersetzt, welches moderne technische und optische Ansprüche erfüllt. Der bestehende "Elektroraum" im Erdgeschoss bleibt für den Hausanschluß vorgesehen. Ihm folgen weitere dienende Räume wie "Technik", "Lager 1", "Lager 2" für eventuell Mülleimer oder Fahrräder. Das überhöhte Erdgeschoss mit einer Geschosshöhe von 3,80m bleibt erhalten und die ehemalige Scheunennutzung daher auch im Inneren nachvollziehbar. Die schlecht belichtbare westliche EG-Hälfte ist demnach mit untergeordneten Räumen ausgenutzt. Hingegen gliedert sich gegen Osten eine Einliegerwohnung an. Der Zugang erfolgt von der "Tenne" im EG, welche somit als vorgelagerter Windfang dient. Die erdgeschossige Wohnung erhält nahezu ausschließlich Licht von der östlichen Nordseite. Durch die Gestaltung als Einraumwohnung sowie die bereits bestehende Überhöhung des EG mit Zugangsmöglichkeit nach außen auf das Eigentümergrundstück ist ansprechende Wohnqualität mit ausreichend Licht dennoch möglich. Unterstützend wirken hier zusätzliche Oberlichtfenster an der östlichen Giebelwand. Diese sollen aufgrund der grenzständigen Bestandsbebauung und unter Einbeziehung nachbarschaftlicher Interessen als feststehende Milchglasfenster in F30-Qualität ausgeführt werden. An der Südseite, ebenfalls grenzständig, befinden sich ein künstlich zu entlüftendes Bad sowie ein kleiner Abstellraum. Das EG wird zwischen den Nutzräumen und der Einliegerwohnung in Nord-Südrichtung und unmittelbar im Anschluß an die Haustüranlage von einer massiven Brandschutzwand und einer parallel dazu verlaufenden und im Antritt viertelgewendelten Massivtreppe ins 1. OG geteilt.

Obergeschoss
Der Treppenantritt im EG erfolgt in der Tenne und führt im 1.OG zu zwei weiteren Maisonette- Wohnungen. Diese sind vom Treppenaustritt aus jeweils links bzw. rechts zugänglich. Sie beherbergen dort jeweils einen Flur, das Schlaf- und Kinderzimmer sowie das Bad, einen kleinen Abstellraum und je eine weitere Treppe zum DG. Die Belichtung und Belüftung der beiden Schlaf- bzw. Kinderzimmer kann über die Nordseite erfolgen, während die grenzständige Südwand ausgenutzt wird durch die Anordnung der Treppe sowie der künstlich belüfteten Bäder und Abstellräume. Die Brandschutzwand im EG setzt sich auch im OG, DG bis in die Galeriegeschosse im Spitzboden und zur Dachhaut fort.

Dachgeschoss
Vom Flur im OG beginnend führt die halbgewendelte Wohntreppe aus Holz also in den Wohn-, Ess- und Kochbereich. Dieser ist als offener Grundriss gestaltet und genügt somit modernen und attraktiven Wohnansprüchen. An der Südwest- bzw. Südostecke befindet sich die Küche. Sie wird an der Innenseite vom Galeriegeländer am Treppenaustritt eingegrenzt. Entlang der Giebelwand setzt der Raum sich fort zum Esszimmer. Dieses erhält an der Nordseite Licht und Luft durch einen jeweils neu zu errichtenden Schlepperker mit Fenster auf Brüstungshöhe. Danebenliegend und zur Gebäudemitte hin verlaufend folgt je ein weiterer Erker mit bodentiefer bodentiefer Befensterung. Diese wiederum bildet den Zugang zu einem kleinen Balkon, konstruiert aus Stahl, welcher als zweiter Fluchtweg nebenbei aus brandschutztechnischen Gründen erforderlich ist.

Galeriegeschoss
An der oben beschriebenen innen liegenden Brandschutztrennwand verläuft im DG jeweils eine weitere schmale und steil gehaltene Zugangsstiege in ein halbseitiges Galeriegeschoss im Spitzboden. Die begehbare Galeriehälfte befindet sich in beiden Wohnungen an der Nordseite. Die südliche Dachhälfte im Spitzboden wird mit Dachflächenfenstern ausgestattet, welche so den darunter liegenden Wohnbereich im DG durch die unbeplankte Kehlbalkenlage belichten. Zusätzliche und sensibel kleiner gehaltene Schleppgaupen an der Galerie sorgen für weitere Belichtung und Belüftung bis unter den Dachfirst. Während die beiden Giebel nahezu parallel sind, laufen die Traufseiten um ca. 1,10m auseinander. Dadurch entstehen oben zwei zwar gleich zugeschnittene Wohnungen mit jedoch unterschiedlicher Größe.


Sanierung und Umnutzung einer denkmalgeschützten Scheune in Forchheim
Sanierung und Umnutzung einer denkmalgeschützten Scheune in Forchheim©Architekt Schönfelder
SSanierung und Umnutzung einer denkmalgeschützten Scheune in Forchheim
Sanierung und Umnutzung einer denkmalgeschützten Scheune in Forchheim©Architekt Schönfelder

Energie
Die Beheizung erfolgt über Wärmepumpe gemäß Förderprogramm nach KfW, die als Fußbodenheizung in den Wohnungen gelangt. Die Außenwände werden mit Schilfrohrmatten und Kalkputz innen gedämmt.


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Örtliche Gegebenheiten
Das Grundstück ist erschlossen über einen derzeit asphaltierten Zugangsweg, der anteilig gemäß der angrenzenden Grundstücke auf vier Eigentümer verteilt ist. Die Wiesentstraße liegt höhenmäßig ca. 2,27m unterhalb der OK FFB der geplanten Scheune. Nordwestlich ist der Nachbar direkt an der Wiesentstraße mit seinem Zweifamilienhaus, welches zeitgleich saniert wird, an der Zufahrt beteiligt. Im Südwesten befindet sich die Scheune der Bäckerfamilie, welche die nahegelegene Bäckerei an der Wiesentstraße betreibt. Die beiden weiteren Anlieger an der Ostseite bildet der Bauherr selbst mit seinem bestehenden Wohnhaus und dem geplanten Umbauobjekt. Teileigentum besteht demnach für den Bauherrn hälftig, für die beiden anderen je zu einem Viertel. Die Erschließung erfolgt mit der geplanten Baumaßnahme von der Wiesentstraße aus und über den beschriebenen Zufahrtsweg.